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Vermietbedingungen

  1. Die Mietgegenstände bleiben Eigentum des Vermieters
  2. Der Mieter darf von den Mietgegenständen nur den vertragsmäßigen oder ihrer Eigenart entsprechenden Gebrauch machen. Er ist ohne ausdrückliche Erlaubnis des Vermieters nicht berechtigt, die Gegenstände weiter zu vermieten.
  3. Die Gegenstände sind nach Gebrauch in einwandfreiem Zustand zurückzuliefern.
  4. Nicht zurückgelieferte oder unbrauchbar zurückgelieferte Gegenstände sind durch den Mieter – vorbehaltlich der Geltendmachung eines weiteren Schadens durch den Vermieter – zu dem Preis zu ersetzen, der erforderlich ist um einen Gegenstand käuflich zu erwerben. Bei Gegenständen, die käuflich nicht mehr zu erwerben sind ist der zur Anfertigung erforderliche Betrag zu erstatten.
  5. Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder einer Verschlechterung während des Transports trägt von dem Zeitpunkt an, in dem die Mietgegenstände die Geschäftsräume des Vermieters verlassen bis zu ihrer Rückkehr dorthin der Mieter.
  6. Sämtliche Kosten für Transport und Verpackung gehen zu Lasten des Mieters.
  7. Wird eine Änderung an den gemieteten Gegenständen vereinbart, so gehen die Änderungskosten zu Lasten des Mieters, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Zu eigenmächtigen Änderungen an den Mietkostümen ist der Mieter nicht befugt. Ausnahmsweise kann der Vermieter dem Mieter Änderungen ausdrücklich gestatten.
  8. Der Vertrag beginnt mit dem Zeitpunkt der Reservierung Der Mietpreis wird bei Terminabsage nicht zurückerstattet.
  9. Die Mietzeit beginnt mit dem Zeitpunkt, an dem die Mietgegenstände die Geschäftsräume des Vermieters verlassen und endet mit ihrer Rückkehr dorthin. Kommt die ausgeliehene Ware nicht zu dem vereinbarten Zeitpunkt zurück, erhöht sich die Leihgebühr täglich um den bereits gezahlten Betrag.
  10. Bleibt der Mieter mit der Zahlung des Mietpreises oder der Kosten der Änderung oder der Transport- und Verpackungskosten im Rückstand, so kann der Vermieter das Mietverhältnis durch Kündigung sofort beenden, gestundete Beiträge sofort fällig machen und durch die Kündigung bedingten Einnahmeausfall ersetzt verlangen
    Der Vermieter ist nach bestem Wissen und Gewissen bemüht, die Gegenstände den vom Mieter gewünschten historischen oder zeitgeschichtlichen Vorbildern entsprechend zu liefern, haftet aber nicht für evtl. auftretende Fehler.
  11. Die Kaution wird nur ausgezahlt, wenn die ausgeliehene Ware vollständig zurück ist.

Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist Lich.

SO ERREICHEN SIE UNS:

Anschrift
Hintergasse 38
35423 Lich

Tel.: 06404 / 622 70
Mobil: 0160 / 944 15 370

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